{"id":30,"date":"2006-12-18T14:10:22","date_gmt":"2006-12-18T13:10:22","guid":{"rendered":"http:\/\/217.25.128.12\/?page_id=30"},"modified":"2023-12-20T07:43:44","modified_gmt":"2023-12-20T06:43:44","slug":"satzung-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.schachzentrum-baden-baden.de\/?page_id=30","title":{"rendered":"Satzung des Schachzentrum Baden-Baden e.V."},"content":{"rendered":"<p><strong>S<\/strong><strong>atzung des Schachzentrum Baden-Baden e.V.<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Schachzentrum Baden-Baden e.V. und hat seinen Sitz in Baden-Baden. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Baden-Baden eingetragen. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 Zweck und Aufgaben<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports, hier die Pflege und F\u00f6rderung des Schachspiels als kulturellem Gut und als einer sportlichen Disziplin, die in besonderem Ma\u00dfe geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit zu dienen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:<\/p>\n<ol>\n<li>a) Durchf\u00fchrung von Schachveranstaltungen<\/li>\n<li>b) Durchf\u00fchrung von Lehrg\u00e4ngen<\/li>\n<li>c) F\u00f6rderung des internationalen Schachstandortes Baden-Baden<\/li>\n<li>d) F\u00f6rderung des Schach-Hochleistungssports (Bundesst\u00fctzpunkt Schach, Schach- Landesleistungs-zentrum Baden-W\u00fcrttemberg).<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden. Erwirtschaftete Gewinne sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke zu verwenden.<\/p>\n<p>Die Vorstandsmitglieder \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. \u00dcbersteigen die anfallenden Arbeiten das zumutbare Ma\u00df einer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit, so k\u00f6nnen ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und das hierf\u00fcr erforderliche Hilfspersonal eingestellt werden. F\u00fcr diese T\u00e4tigkeit d\u00fcrfen keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Verg\u00fctungen gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitglieder des Vereins setzen sich aus den ordentlichen Mitgliedern, F\u00f6rdermitgliedern und Ehrenmitgliedern zusammen. Ordentliches Mitglied darf jeder an der Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden. Das Recht, Mitglied des Vereins zu werden, steht nat\u00fcrlichen wie auch juristischen Personen zu.<\/p>\n<p>F\u00f6rdermitglieder sind ordentliche Mitglieder, die die Vereinst\u00e4tigkeit durch Zahlung eines erh\u00f6hten Mitgliedsbeitrags unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder sind Personen, die sich bei der F\u00f6rderung des Schachsports bzw. der Kultur in Baden-Baden besondere Verdienste erworben haben. Sie werden allein auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern berufen. Ehrenmitglieder k\u00f6nnen auch ordentliche Mitglieder sein; sie erhalten dadurch keine zus\u00e4tzlichen Rechte (z.B. doppeltes Stimmrecht). Die Mitgliederversammlung darf allein auf Vorschlag des Vorstands ein Ehrenmitglied zum Ehrenvorsitzenden berufen. Ehrenvorsitzender kann auch ein ordentliches Mitglied sein; es erh\u00e4lt dadurch keine zus\u00e4tzlichen Rechte.<\/p>\n<p>Zur Aufnahme in den Verein ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme. Lehnt der Vorstand den Antrag ab, steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endg\u00fcltig. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt darf nur zum Jahresende erfolgen und muss gegen\u00fcber dem Vorstand sp\u00e4testens 4 Monate vorher schriftlich erkl\u00e4rt werden. \u00dcber den Ausschluss beschlie\u00dft auf alleinigen Vorschlag des Vorstands die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen endg\u00fcltig. Die Ausschlussentscheidung ist dem Mitglied schriftlich mit Gr\u00fcnden zuzuleiten. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beitr\u00e4gen f\u00fcr den Verein verpflichtet. Die Beitr\u00e4ge werden in Form von zum Jahresbeginn f\u00e4lligen Jahresbeitr\u00e4gen erhoben. Die H\u00f6he der Jahresbeitr\u00e4ge wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder und Abteilungsmitglieder zahlen keine Beitr\u00e4ge.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 6 Organe des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol>\n<li>a) die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>b) der Vorstand<\/li>\n<li>c) der Beirat.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 7 Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr, m\u00f6glichst zu Beginn des Kalenderjahres, abgehalten. Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Beif\u00fcgung einer Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen einzuberufen. Einzuladen sind alle Vereinsmitglieder.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<\/p>\n<ol>\n<li>a) Feststellen der Tagesordnung<\/li>\n<li>b) Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts und des Rechnungsabschlusses c) Entlastung des Vorstands<\/li>\n<li>d) Wahl des Vorstands<\/li>\n<li>e) Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>f) Entscheidung \u00fcber die Berufung gegen die Ablehnung der Aufnahme in den Verein g) Entscheidung \u00fcber einen Vereinsausschluss<\/li>\n<li>h) Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds<\/li>\n<li>i) Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins j) Entscheidung \u00fcber Beitr\u00e4ge<\/li>\n<li>k) Wahl eines Protokollf\u00fchrers f\u00fcr die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Abstimmung erfolgt durch einfaches Handzeichen, sofern nicht zuvor geheime Wahl beschlossen wurde. Abstimmungsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Ung\u00fcltige Stimmen bzw. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Sind Satzungs\u00e4nderungen erforderlich, ist eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Ung\u00fcltige Stimmen bzw. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Sollten \u00c4nderungen der Satzung aufgrund beh\u00f6rdlicher Beanstandungen notwendig sein, wird der Vorstand erm\u00e4chtigt in einer eigens daf\u00fcr einberufenen Vorstandssitzung die notwendige \u00c4nderung der Satzung zu beschlie\u00dfen, damit eine Eintragung der Neufassung ins Vereinsregister erfolgen kann.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse, ausgenommen \u00fcber den Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung, d\u00fcrfen nur zur Tagesordnung gefasst werden. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 9 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt und bestellt jeweils f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren 2 Kassenpr\u00fcfer. Sie d\u00fcrfen nicht Mitglied des Vorstands sein. Ihre Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Sie haben einmal im Jahr die B\u00fccher des Vereins zu pr\u00fcfen und das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfungen in einem schriftlichen Bericht dem Vorstand vorzulegen. Der Bericht ist von den Kassenpr\u00fcfern gemeinsam zu unterzeichnen. Die Kassenpr\u00fcfer sind gehalten, \u00fcber das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfung in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer haben einmal im Jahr die B\u00fccher der Abteilung zu pr\u00fcfen und das Ergebnis in einem schriftlichen Bericht dem Vorstand und hinsichtlich der B\u00fccher der Abteilung dem Abteilungsleiter vorzulegen. Der Bericht ist von den Kassenpr\u00fcfern gemeinsam zu unterzeichnen. Die Kassenpr\u00fcfer sind auf Anfrage gehalten, \u00fcber das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfung der B\u00fccher der Abteilung in der n\u00e4chsten Abteilungsversammlung zu berichten.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei<\/p>\n<p>Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Au\u00dfer durch Tod und Ablauf der Wahlperiode erlischt das Amt eines Vorstandsmitglieds mit dem Ausschluss aus dem Verein, durch Widerruf oder R\u00fccktritt. Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, ist eine au\u00dferordentliche<\/p>\n<p>Mitgliederversammlung zur Durchf\u00fchrung einer Ersatzwahl einzuberufen, sofern der<\/p>\n<p>Vorstand das Amt nicht kommissarisch bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung besetzt.<\/p>\n<p>Der Vorstand darf f\u00fcr bestimmte Aufgaben (z.B. Recht, Turniere, Sponsoring, Marketing, Presse) bis zu 5 Mitglieder zu Beisitzern mit Stimmrecht berufen. Deren Amt endet durch Tod, R\u00fccktritt oder Abberufung.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend kann der Vorstand einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer benennen und diesen auch hauptamtlich anstellen. Er ist nicht Mitglied des Vorstands, hat in den Sitzungen des Vorstands allerdings Stimmrecht. Sein Amt erlischt durch Abberufung bzw. Beendigung des Arbeitsvertrages.\u201c<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 11 Aufgaben des Vorstands<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht<\/p>\n<p>durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungskreis fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<\/p>\n<ol>\n<li>a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>b) Einberufung und Leitung der (au\u00dfer)ordentlichen Mitgliederversammlungen c) Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>d) Ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung und Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens<\/li>\n<li>e) Erstellung des Haushaltsplans, des Jahresberichts und des Rechnungsabschlusses f) Aufnahme und Streichung von Vereinsmitgliedern<\/li>\n<li>g) Abschluss und K\u00fcndigung von Dienstvertr\u00e4gen<\/li>\n<li>h) Benennung und Abberufung der Beisitzer und des Beirats i) Entsendung und R\u00fcckruf des Abteilungsmitglieds. Der Vorstand ist verpflichtet, unter Angabe einer Tagesordnung eine au\u00dferordentliche<\/li>\n<\/ol>\n<p>Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 20 % der Mitglieder dies beantragen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 12 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich in allen<\/p>\n<p>Vereinsangelegenheiten nach Ma\u00dfgabe der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Der 1. und 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis darf der 2. Vorsitzende von seinem Vertretungsrecht nur Gebrauch machen, wenn der 1. Vorsitzende tats\u00e4chlich oder rechtlich verhindert ist.<\/p>\n<p>Der 1. Vorsitzende f\u00fchrt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand. Bei Gefahr im Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Mitgliederversammlung fallen, unter eigener Verantwortung selbstst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen und Rechtsgesch\u00e4fte abzuschlie\u00dfen; diese bed\u00fcrfen der nachtr\u00e4glichen Zustimmung der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Dem Schatzmeister obliegt die ordnungsgem\u00e4\u00dfe F\u00fchrung der B\u00fccher und Unterlagen, die die Gesch\u00e4fte des Vereins betreffen. Der Schatzmeister f\u00fchrt gemeinsam mit dem Abteilungsleiter den Zahlungsverkehr der Abteilung.<\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist f\u00fcr die laufende Verwaltung des Vereins zust\u00e4ndig.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 13 Beschl\u00fcsse des Vorstands<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder und Beisitzer vorschriftsm\u00e4\u00dfig geladen<\/p>\n<p>und mindestens der 1. oder 2. Vorsitzende und 2 weitere Stimmberechtigte anwesend sind. Die Einladung der Mitglieder und Beisitzer hat schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Beif\u00fcgung einer Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 4 Kalendertagen zu erfolgen. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung die des 2. Vorsitzenden.<\/p>\n<p>Einer Vorstandssitzung bedarf es nicht, wenn alle Mitglieder einer Beschlussvorlage schriftlich, per Fax oder E-Mail zustimmen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 14 Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die von den Vereinsorganen gefassten Beschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und vom<\/p>\n<p>Protokollf\u00fchrer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 15 Beirat<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Beirat ist fakultatives beratendes Organ. Er wird auf Beschluss des Vorstands gebildet<\/p>\n<p>und aufgehoben. Ihm geh\u00f6ren Vertreter der Organisationen an, die im Wesentlichen f\u00fcr die<\/p>\n<p>Finanzierung der Aufgaben des Vereins verantwortlich sind.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 16 Abteilung \u201eBundesst\u00fctzpunkt Schach Baden-Baden\u201c<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein unterh\u00e4lt eine Abteilung, die der Tr\u00e4gerschaft f\u00fcr den Bundesst\u00fctzpunkt Schach<\/p>\n<p>dient. Hierf\u00fcr stellt der Verein kostenfrei R\u00e4ume, Einrichtung und Spielmaterial im zumutbaren Rahmen zur Verf\u00fcgung. Die Abteilung f\u00fchrt den Namen Bundesst\u00fctzpunkt Schach Baden-Baden. Abteilungsmitglieder sind auf Antrag der Deutsche Schachbund (Deutscher Schachbund e.V.), Mitgliedsorganisationen des Deutschen Schachbundes sowie andere nat\u00fcrliche und juristische Personen, sofern sie sich zu einer Finanzierung der Abteilungst\u00e4tigkeit entsprechend den Rahmenbedingungen der Gesch\u00e4ftsordnung der Abteilung verpflichten k\u00f6nnen und verpflichtet haben und dem Verein angeh\u00f6ren. Der Antrag ist an den Abteilungsleiter zu richten. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Abteilungsmitglied ist ferner das vom Vorstand hierf\u00fcr entsandte Vereinsmitglied. Dieses f\u00fchrt die Abteilung, solange ein Abteilungsleiter bzw. stellvertretender Abteilungsleiter nicht gew\u00e4hlt ist. Es vertritt den Abteilungsleiter, sofern dieser bzw. sein Vertreter verhindert sind.Die Abteilung regelt ihre Angelegenheiten auf Abteilungsversammlungen. Sie gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Diese darf der Satzung des Vereins nicht widersprechen. Im Zweifel gelten die Regelungen f\u00fcr den Vorstand und die Mitgliederversammlung entsprechend.<\/p>\n<p>Die Abteilung f\u00fchrt ein Girokonto bei einem Kreditinstitut. Sie gibt sich einen Haushalt und verantwortet ihn eigenst\u00e4ndig. F\u00fcr den zus\u00e4tzlichen Verwaltungsaufwand, der durch die Abteilung entsteht, erh\u00e4lt der Verein pauschal einen Organisationsbetrag von 15 % der Beitragseinnahmen der Abteilung.<\/p>\n<p>Die Abteilungsversammlung w\u00e4hlt einen St\u00fctzpunktleiter als Abteilungsleiter sowie einen Stellvertreter. F\u00fcr die erste Wahl ist eine Pr\u00e4senz von mindestens 3\/4 der Abteilungsmitglieder erforderlich. Der Abteilungsleiter f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte der Abteilung und kann hierf\u00fcr honoriert werden. Sein Amt endet durch Tod, R\u00fccktritt oder Abwahl auf Antrag eines Abteilungsmitglieds in einer von diesem hierzu schriftlich, per Fax oder E-Mail mit einer Frist von mindestens 4 Wochen einberufenen au\u00dferordentlichen Abteilungsversammlung, ansonsten aufgrund entsprechender Ank\u00fcndigung in einer ordentlichen Abteilungsversammlung. Der Abteilungsleiter hat in der ordentlichen Mitgliederversammlung und in der Abteilungsversammlung \u00fcber seine T\u00e4tigkeit zu berichten. Die Abteilungsversammlung kommt einmal im Jahr bis zum 31.3. zusammen. Sie wird vom Abteilungsleiter schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Beif\u00fcgung einer Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens 4 Wochen einberufen. Einzuladen sind alle Abteilungsmitglieder. Die Abteilungsversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Abteilungsmitglieder beschlussf\u00e4hig, wenn der Abteilungsleiter oder sein Stellvertreter und 2 weitere Stimmberechtigte anwesend sind. Sie trifft ihre Entscheidungen nach Mehrheitsprinzip. Jedes Abteilungsmitglied hat 1 Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters. Beschl\u00fcsse d\u00fcrfen der Satzung des Vereins nicht widersprechen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 17 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins darf nur in einer besonderen, zu diesem Zweck vom Vorstand schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Beif\u00fcgung einer Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.<\/p>\n<p>Die Versammlung beschlie\u00dft \u00fcber die Art der Liquidation. Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Deutschen Schachbund e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Schachsports verwenden soll.<\/p>\n<p>Baden-Baden, den 31.5.2008 \/ ge\u00e4ndert 11.6.2010\/ ge\u00e4ndert am 12.02.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Schachzentrum Baden-Baden e.V. 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen Schachzentrum Baden-Baden e.V. und hat seinen Sitz in Baden-Baden. 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